Genehmigung von Tierversuchen

In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es strenge Kontrollen, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken. Das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutzversuchstierverordnung regeln den Umgang mit Tierversuchen. Sie setzen die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) in nationales Recht um. Das Tierschutzgesetz definiert genau, was ein Tierversuch ist, wann und unter welchen strengen Voraussetzungen er durchgeführt werden darf. Für Versuche an Wirbeltieren benötigt der Forscher für jedes einzelne Versuchsvorhaben eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem ausführlichen Antrag ist wissenschaftlich genau zu begründen, warum das Forschungsziel nicht ohne den Einsatz von Versuchstieren erreicht werden kann. Bei der Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung eines Tierversuchsantrags wird die Behörde von einer Kommission beraten, die jeden Antrag eingehend prüft. Die Mehrheit der Mitglieder dieser Kommission muss über die für die Beurteilung von Tierversuchen erforderlichen veterinärmedizinischen, medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fachkenntnisse verfügen. Mindestens ein Drittel der Mitglieder wird von der Behörde aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen ausgewählt.

Das Tierschutzgesetz schreibt außerdem vor, dass nur Personen Tierversuche durchführen dürfen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können. Ist ein Versuch für das Tier mit erheblichen Schmerzen oder Belastungen verbunden, muss ihm grundsätzlich ein ausreichend dosiertes Schmerz- oder Betäubungsmittel verabreicht werden. Damit stellt das Gesetz sicher, dass alle Tierversuche so schonend wie möglich durchgeführt werden und das Tier so wenig wie möglich belasten.

Auch die Haltung der Tiere und die Durchführung der Versuche werden streng kontrolliert: Das Gesetz schreibt vor, dass sie von einem unabhängigen Tierarzt überwacht werden. Mehrmals im Jahr besuchen Vertreter der Genehmigungsbehörden unangemeldet die Forschungseinrichtungen.

Das Genehmigungsverfahren von Tierversuchen

https://www.youtube.com/watch?v=acHPPdZToPo
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